Update 25.3.2021 – Offener Brief an Zuger Justiz

Sehr geehrter Herr Oberrichter St. Scherrer

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Markus Kurt

Geehrte Damen und Herren der Zugerjustiz

Eigentlich wollte ich Ihnen zu Ostern ein hübsch dekoriertes Osternest senden. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen vor Augen zu führen, wie es sich für die Kläger*in anfühlt, wenn man in einem Rechtsstaat von befangenen Justizbehörden, so richtig verarscht und abgezockt wird. So wären im Körblein die ungeniessbaren Kinderüberraschungseier gelegen. Deren wesentlichen Inhalt auch bei Kinder, ja offenbar nur das Spielzeug ist. Sowie natürlich auch die gefüllten Nugat – Eier, deren zuckersüssen Masse, aber so mächtig die Zahn – Teufelchen hervorruft.

Ernsthaft: gerne teile ich Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft von Chur im Dezember 2020, gegen einen Administrator der inzwischen polizeibekannten Gruppe „Leckerbissen aus Blocheristan“ https://twitter.com/leckerbisse?lang=de einen Strafbefehl wegen übler Nachrede, gegen mich verfügte. Da keine Beschwerde erhoben wurde, ist der Strafbefehl inzwischen rechtskräftig.

Zitat: Der Beschuldigte schrieb am …. auf Facebook als Post zu einem Beitrag von Petra Hartmann „Frau Expertin Opferschutz. Bitte seien Sie Ruhig. Sie haben keine Ahnung von Opfer sein. Sie sind nur, für Sie verständlich ausgedrückt, gaaaaaanz weit rechts. Dieser Post wurde von anderen Besuchern gelesen. Indem der Beschuldigte schrieb, dass Petra Hartmann ganz weit rechts sei, suggerierte er, dass Petra Hartmann rechtsextrem sei. Dadurch griff der Beschuldigte Petra Hartmann in ihrer Ehre an. Petra Hartmann stellte deswegen Strafantrag.  

Aus Ihrem Urteil vom März 2019, des Obergerichts Zug geht in aller Deutlichkeit hervor, dass Sie in keiner Weise bereit waren, die üble Nachrede gegen mich, zu ahnden.

Zitat: Die Beschwerdeführerin macht in diesem Zusammenhang geltend, mit dem Post vom 18. Juli 2018 gelte sie bei der Leserschaft als Person, die ausserhalb der demokratischen Grundordnung resp. der gesellschaftlichen Akzeptanz stehe und sich, wie die Nazis resp. die Faschisten, statt demokratischer Mittel der Hetze bediene. Diese Auffassung überzeugt nicht. Aus der Formulierung, dass die Beschwerdeführerin „weit am rechten Rand gegen Frauen hetzt“ und damit weibliche Opfer zu Täterinnen mache, schliesst der unbefangene, durchschnittliche Dritte nicht darauf, die Beschwerdeführerin habe Sympathien zum Faschismus und bediene entsprechende Methoden. Die Wendung „weit am rechten Rand gegen Frauen hetzt“ kann nicht mit einer rechtsradikalen oder faschistische Haltung oder Neigung gleichgesetzt werden und das Wort „hetzt“ wird als übertriebene Formulierung für ungerechtfertigte Angriffe gegen Frauen wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Einstellungsverfügung fest, die Aussage der Beschuldigten in den beiden Post – bezögen sich auf die berufliche Ehre der Beschwerdeführerin. Sinngemäss spreche die Beschuldigte der Privatklägerin die Fähigkeit ab, eine Opferschützerin zu sein, resp. werfe ihr vor, sich lediglich als Opferschützerin auszugeben, ohne in Tat und Wahrheit eine solche zu sein. Die Beschwerdeführerin sei – so die Beschuldigte – eher eine „Täterschützerin“. Damit ziehe die Beschuldigte die berufliche Qualifikation der Beschwerdeführerin in Zweifel, so dass lediglich die berufliche Ehre der Beschwerdeführerin verletzt worden sei. Was nun die Aussage angehe, dass die Beschwerdeführerin „weit am rechten Rand gegen Frauen hetzt“ so sei diese Aussage zwar grenzwertig, jedoch noch nicht ehrverletzend.

Fazit: Nicht wir unzähligen Kläger*in deren Recht abgesprochen wurde, stehen in der Verantwortung und Pflicht! Sondern Sie selbst- sowie auch die restlich Involvierten der Zuger – Justiz. Irgendwann werden auch Sie, die erforderliche Rechenschaft ablegen müssen, weshalb über sage und schreibe 30 (!) Anzeigen, gegen eine Person eingestellt etc. wurden. Es wird ausserordentlich spannend sein zu erfahren, wie viel Kohle die Zugerjustiz bei dieser offenbaren Abzocke, insgesamt eingenommen hat. Beim Tagi sollen es ja bereits schon an die CHF 100 000.- sein. Interessant wird es auch dann bei dem Urteil vom Bundesgericht werden, wenn Sie sich offenbaren müssen, wie es zu den angeblich hellseherischen Kräften gekommen ist. So verbietet ein befangener Richter ein Manuskript, deren Text ihm gar nicht bekannt ist. In der Tat: dass ist an rechtswidriger Satire und Absurdität, kaum mehr noch zu toppen.

Freundliche Grüsse

Petra Hartmann

Präsidentin Verein VGMN

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