Darf NetzCourage das Geld behalten?

Auf die Forderung, das Institut müsse die bezahlten tausend Franken zurückfordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit angesichts des mit Steuergeldern finanzierten, wohl unrechtmässigen, sicher aber weitgehend nutzlosen Datenverkaufs – ging das Institut nicht ein. Hartmann hakte daraufhin beim Nationalfonds nach. Deren Leiterin Direktionsstab/Recht antwortete wie folgt:

«Die erforderlichen Massnahmen mit Bezug zu den Daten von netzcourage.ch hat der SNF getroffen. Diese Daten dürfen nicht verwendet werden. Die Forschenden wurden deshalb angewiesen, die bei netzcourage.ch bezogenen Daten vollständig zu löschen, auch in den Fällen, wo Betroffene ihre Einwilligung zum Interview gegeben haben. Gemäss unserer rechtlichen Beurteilung hätte netzcourage.ch die Daten ohne Einwilligung gar nicht liefern dürfen. Insofern ist eine Datenrechtsverletzung von netzcourage.ch zu verantworten. Die Verwendung der Daten durch die Forschenden akzeptiert der SNF bei dieser Ausgangslage nicht, weshalb er jede weitere Verwendung abgebrochen hat.»

Darf NetzCourage das Geld behalten?

Muss nun aber Spiess-Hegglin die tausend Franken, welche ihr Verein vom Staat für die wohl illegale Datenlieferung erhielt, zurückzahlen? Die verklausulierte Antwort des Nationalfonds: «Das an netzcourage.ch gezahlte Honorar darf dem Projektbudget nicht belastet werden. Die finanzielle Prüfung der Abrechnungen durch den SNF stellt sicher, dass dieser Betrag nicht aus Mitteln des SNF finanziert wird. Den Forschenden wurde die Anrechnung an das Projektbudget explizit untersagt.»

https://schweizerzeit.ch/jolanda-liefert-fuer-tausend-franken-die-daten/

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