Rechtshinweis: Der Gutachter Dr. X vom ABI – Basel wurde nicht strafrechtlich verurteilt. Sondern das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen. Am Sachverhalt und unseren Forderungen selbst ändert sich jedoch nichts da es mit dem Urteil nachgewiesen ist, dass eine Manipulation vorliegt.

Fall-Nr. C-3255/2007

https://www.beobachter.ch/geld/ahviv/invalidenversicherung-gutachter-andert-befund-ab


Online – Petition vom 02.02.2020 – 02.02.2021  

https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/rechtsungleichheit-und-willkuer-bei-der-iv-suva?fbclid=IwAR2XrJWmfJpJYbSTrOrLfX6i4FKSjxDw4HieA6WQ0Ta_uoqlu9N-ZjQnwWo


Petition ab 02.02.2021


Update: 29.01.2021

Forderung: Zur Beweisführung müssen sämtliche Gespräche bei der Begutachtung, sowie auch bei den beruflichen Abklärungen in Tonaufnahmen erfolgen. Die Tonaufnahme ist in Form eines Protokolls schriftlich vorzulegen

PETITION

https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/rechtsungleichheit-und-willkuer-bei-der-iv-suva?fbclid=IwAR2XrJWmfJpJYbSTrOrLfX6i4FKSjxDw4HieA6WQ0Ta_uoqlu9N-ZjQnwWo

Zitat: Das neue Gesetz tritt aller Vo­raussicht nach am 1. Januar 2022 in Kraft. Dennoch wehren sich ­einige Ärzte und Gutachter stellen noch immer mit Händen und Füssen dagegen, dass ihre Ge­spräche mit den Versicherten aufgezeichnet werden.

https://www.blick.ch/schweiz/intransparenz-bei-begutachtungen-iv-aerzte-wehren-sich-gegen-tonaufnahmen-id16309151.html?fbclid=IwAR0ptCufRZZE8bYmTzaKwsdPJBMmGORmDE_d7mUYlRCWnFpWep09KbHv3EA


Update: 26.01.2022

Doch er kann jahrelang weiter arbeiten

Schon fünf Strafverfahren gegen Zürcher IV-Gutachter

Seit Jahren laufen gegen die Zürcher Firma PMEDA unter dem Arzt Henning Mast Strafverfahren. Trotzdem kann sie weiter IV-Gutachten ausstellen. Für einen Betroffenen hat das fatale Folgen.

Nur gerade 36 Minuten dauert das Gespräch, das der IV-Gutachter Henning Mast im Jahr 2013 mit Martin H.* führte. Mast sollte die Arbeitsfähigkeit des Mannes beurteilen und ein IV-Gutachten erstellen. Nach etwas mehr als einer halben Stunde stand für den Psychiater fest, dass Martin H.* eigentlich gesund und arbeitsfähig sei.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, sei das Gutachten allerdings fehlerhaft gewesen. Das belege eine heimliche Aufzeichnung des Gesprächs, die H. angefertigt habe. So habe der Betroffene Schlafmittel genommen, das sei im Gutachten allerdings nicht erwähnt worden. Stattdessen habe der Psychiater vermerkt, dass der Mann durchschlafen könne. Zudem seien in der Abrechnung zwei Tests aufgeführt worden, die gar nie durchgeführt worden seien. Ausserdem verrechnete Mast 120 Minuten Gesprächszeit. Gutachter weist Vorwürfe zurück

Für Martin H. endete das Gutachten fatal: Die Taggeldkasse stellte die Zahlungen an ihn ein. H. reichte daraufhin Anzeige gegen die Firma PMEDA des Arztes Henning Mast ein. Und es ist offenbar nicht der einzige Fall. Mindestens fünf Strafverfahren laufen gemäss der «Aargauer Zeitung» gegen PMEDA. Die genaue Anzahl ist unklar. Trotzdem kann die Firma weiter Gutachten anfertigen.

Der betroffene Gutachter Henning Mast weist die Vorwürfe indes zurück. Alle Gutachten-Insitute würden «periodisch» kritisiert, insbesondere dann, wenn Versicherte keine oder eine vermeintlich zu geringe Rente erhalten würden. Das Bundesgericht habe bereits «rund 100 Urteile» zu PMEDA-Gutachten gefällt und dabei «keine Mängel» festgestellt.

Zudem könne eine Strafanzeige «jederzeit von jedermann» eingereicht werden. Daher führe die Einreichung einer Strafanzeige alleine noch zu keiner Konsequenz.

Neue Praxis beim Bund

Strafverfahren gegen IV-Gutachter sind äusserst selten. Gemäss der «AZ» ziehen sich viele Verfahren so stark in die Länge, dass gewisse Tatvorwürfe verjähren.

Der Bund will die Thematik nun angehen. Ab diesem Jahr soll eine Kommission die Zulassung der Gutachter überwachen. Zudem sollen die Gutachter-Gespräche aufgezeichnet werden. Ob und inwiefern diese Praxis hilft, bleibt abzuwarten. (zis)

https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/doch-der-kann-jahrelang-weiter-arbeiten-schon-fuenf-strafverfahren-gegen-zuercher-iv-gutachter-id17174318.html


Update: 08.01.2021

Zitat: Den Ball ins Rollen gebracht hat Nationalrätin Silvia Schenker (SP/BS), einer Gegnerin der stärkeren Überwachung durch Sozialversicherungs-Detektive. Sie findet das Verhalten von Andreas Dummermuth nicht akzeptabel: «Er hat eine Funktion in einer IV-Stelle. Er hat mit diesen Videos versucht, die Abstimmung zu beeinflussen. Das war weit mehr als einfach Öffentlichkeitsarbeit. Es war ja völlig unbestritten, dass es Missbrauchsfälle gibt.»

https://www.srf.ch/news/schweiz/ueberwachung-sozialversicherte-streit-um-ueberwachungsvideos-im-abstimmungskampf

Der Vorstand vom Verein VGMN hat am 12.12.2020, bei der Direktorin Frau Nathalie Wappler vom SRF, einen Löschungsantrag eingereicht. Wie aus dem folgenden Beitrag vom 10vor10 vom 26.10.2018 ab 14:57 hervorgeht, wurde am 08.01.2021 oben erwähnten Beitrag entfernt (dieser Inhalt ist aus rechtlichen Gründen nicht verfügbar). 

https://www.srf.ch/play/tv/10-vor-10/video/10vor10-vom-26-10-2018?urn=urn:srf:video:583947ff-ce72-4388-b9a4-5826c0469eae


https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/rechtsungleichheit-und-willkuer-bei-der-iv-suva?fbclid=IwAR2XrJWmfJpJYbSTrOrLfX6i4FKSjxDw4HieA6WQ0Ta_uoqlu9N-ZjQnwWo


Update: 27.12.2020

„Wenn Du nach meinen Werten lebst, dann lebst du nach Ehre, Respekt und Loyalität“!

Zitat:

Mit seiner Kritik am medizinischen Krankheitsbegriff machte sich Meyer viele Feinde. Für zahlreiche Ärzte, Behindertenorganisationen, Psy­chiater und Schadenanwälte ist er ein rotes Tuch.

Sie machen den Bundesgerichtspräsidenten dafür verantwortlich, dass sich die Zahl der IV-Neurenten seit 2003 fast halbiert hat und es heute deutlich schwieriger ist, eine IV-Rente zu erhalten als vor 20 Jahren.

https://www.blick.ch/schweiz/bundesgerichtspraesident-ulrich-meyer-67-tritt-ab-der-sp-mann-der-tausende-iv-renten-verhinderte-id16265055.html


Update: 15.12.2020

15. Dezember 2020

Ihre Eingabe betreffend «Fristlose Entlassung des verurteilten Gutachters Dr. X. vom ABI Basel und rückwirkende Prüfung sämtlicher eingereichten Rentenbegehren des oben genannten verurteilten Gutachters» vom 21. Oktober 2020

Sehr geehrte Frau Hartmann

Mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 haben Sie sich an die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der eidgenössischen Räte (SGK) gewandt. Das Sekretariat der SGK hat daraufhin das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) gebeten, zu prüfen, ob gewisse in Ihrem Schreiben erwähnte Aspekte in den Zuständigkeitsbereich der GPK fallen. In Ihrer Eingabe schreiben Sie, dass die aktuelle Praxis der Invalidenversicherung (IV) und der Unfallversicherung (UV) gegen die Menschenrechte verstossen. Sie kritisieren insbesondere die Praxis bei den medizinischen Gutachten der IV. Aufgrund verschiedener konkreter Fälle fordern Sie die Entlassung von Dr. X. des ärztlichen Begutachtungsinstituts (ABI) in Basel, und eine erneute Prüfung sämtlicher Rentenbegehren, über die er in den letzten Jahren befunden hat. Am 2. Februar 2020 richteten Sie diesbezüglich eine Petition an mehrere Mitglieder des Bundesrates und der eidgenössischen Räte (die genaue Adressatenliste ist uns nicht bekannt). Darin formulieren Sie 28 Forderungen nach konkreten Änderungen im Bereich der Sozialversicherungen. Am 13. Februar schickten Sie eine Kopie dieser Petition sowie mehrere Fragen an den Vorsteher des Departements des Innern (EDI). Gemäss Artikel 129 des Parlamentsgesetzes (ParlG) werden Eingaben zur Geschäftsführung der Bundesverwaltung den Geschäftsprüfungs- oder Finanzkommissionen zur direkten Beantwortung zugewiesen. Solche Aufsichtseingaben stellen kein Rechtsmittel dar und haben keine Rechtsansprüche für die Eingeberinnen und Eingeber zur Folge. Die GPK entscheiden frei über Art und Weise der Behandlung von Aufsichtseingaben. Die GPK prüfen Bürgereingaben unter dem Gesichtspunkt der parlamentarischen Oberaufsicht nur, sofern diese Eingaben Hinweise auf allfällige allgemeine Missstände oder Mängel bei der Umsetzung von Gesetzen enthalten. Aus Gründen der Gewaltenteilung können die GPK im konkreten Fall einer Aufsichtseingabe grundsätzlich weder Entscheide von Behörden, die ihrer Oberaufsicht unterstehen, aufheben oder ändern (Art. 26 Abs. 4 ParlG) noch für diese Behörden handeln.

Die parlamentarische Oberaufsicht erfolgt grundsätzlich subsidiär zur Aufsichtstätigkeit der übergeordneten Stellen, der Verwaltung oder des Bundesrates. Für den IV-Bereich liegt die primäre Aufsichtsverantwortung des Bundes beim zuständigen Amt (Bundesamt für Sozialversicherungen [BSV]) bzw. beim zuständigen Departement (EDI). Gemäss Artikel 64a des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) übt das BSV die fachliche und administrative Aufsicht über die kantonalen IV-Stellen aus; es obliegt somit diesem Bundesamt, zu allfälligen Mängeln bei der Umsetzung des Gesetzes zuerst Stellung zu nehmen. Wie uns das Generalsekretariat des EDI (GS-EDI) mitteilte, wurde Ihr Schreiben an den Vor-steher des EDI vom 13. Februar 2020 an das BSV als zuständiges Amt weitergeleitet. Das Bundesamt habe Ihren Verein aber nicht kontaktieren können. Das GS-EDI wies darauf hin, dass das BSV gerne bereit ist, Ihre Fragen zu beantworten. Wir laden Sie daher ein, mit dem Bundesamt Kontakt aufzunehmen. Angesichts der vorgenannten Ausführungen fällt es nicht in die Zuständigkeit der GPK, zu den in Ihrer Eingabe erwähnten konkreten Fälle oder zu Ihrer Forderung, Dr. Simon L. zu entlassen, Stellung zu nehmen. Wir können Ihnen in diesem Zusammenhang allerdings mitteilen, dass die GPK des Ständerates (GPK-S) beabsichtigt, das allgemeine Thema der IV-Gutachten 2021 mit dem BSV zu erörtern. In diesem Rahmen wird sie eine erste Bilanz der neuen Massnahmen, die das Bundesamt im Oktober 2020 in diesem Bereich angekündigt hat, ziehen und sie behält sich vor, bestimmte allgemeine Aspekte aus Ihrer Eingabe zu thematisieren. Sollte nach Meinung der GPK-S aus Sicht der Oberaufsicht Handlungsbedarf bestehen, wird die Kommission die Öffentlichkeit im Rahmen ihres Jahresberichts über ihre Schlussfolgerungen informieren. Ihre konkreten Forderungen nach Änderungen des Sozialversicherungsrechts werden von den SGK geprüft, sofern es diese für notwendig erachten. Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen

Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen

Nicolas Gschwind

Zur Kenntnis an: – Stéphane Rossini, Direktor des BSV – Sekretariat der SGK


Update 22.11.2020  

Im Gegensatz zu den staatlichen IV-Renten belastet die Sozialhilfe das Budget von Städten und Gemeinden. Die nehmen daher das neue Untersuchungsergebnis mit grossem Interesse auf: «Wir haben immer gesagt, dass eine IV-Revision nicht auf Kosten der Sozialhilfe passieren darf. Die aktuellen Studienergebnisse zeigen nun ebendies auf – und das ist keine gute Entwicklung», so Christoph Niederberger, Direktor des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

Verlagerung in die Sozialhilfe unbedingt vermeiden

In der aktuell schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt und angesichts des zu erwartenden Anstiegs der Sozialhilfekosten durch die ­Corona-Pandemie seien weitere Verlagerungen von der IV in die ­Sozialhilfe unbedingt zu vermeiden. «Gegen diese Tendenz muss nun von behördlicher Seite als ­Erstes auf Ebene Vollzug möglichst Gegensteuer gegeben werden. Nützt dies nichts, dann muss in einem nächsten Schritt die Politik einschreiten», fordert Niederberger.

https://www.blick.ch/wirtschaft/weil-immer-mehr-menschen-in-die-sozialhilfe-abrutschen-staedte-und-gemeinden-fordern-mehr-iv-renten-id16207669.html


Update: 18.10.2020

Zitat: Diese Woche präsentierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Ergebnisse – und gestand erstmals ein, dass nicht alles optimal gelaufen sei. Man will die Aufsicht und Qualität der medizinischen Begutachtung in der IV anpassen. Konkret sollen Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen überarbeitet, die Perspektive der Versicherten einbezogen, Probegutachten verlangt und Rückmeldungen an die Gutachter verbessert werden.

Thomas Ihde (51), Chefarzt der Psychiatrie der Berner Oberländer Spitäler FMI, sieht das Problem an einem anderen Ort: «Der Bund will nicht zugeben, dass wir ein massives Problem im IV-Gutachterwesen haben. Stattdessen wird versucht, die Gemüter mit ein paar kleinen Anpassungen zu beruhigen.»

Ihde fordert ein ­radikales Umdenken: «Wir sollten uns überlegen, den Versorgungsauftrag der öffentlichen Spitäler auf die medizinische Begutachtung von Versicherten auszuweiten.» Weiter spricht sich Ihde dafür aus, dass Versicherte, die in den vergangenen Jahren Opfer ­eines ­unprofessionellen IV-Gutachters geworden sind, erneut ­beurteilt werden.

Das ist auch eine zentrale ­Forderung von Petra Hartmann, Präsidentin des Vereins Vergissmeinnicht. Der Verein hat eine Online-Petition lanciert, mit der die Situation von IV-­Opfern verbessert werden soll. Für Hartmann steht fest: «Die angekündigten Massnahmen des Bundes sind nur Kosmetik!»

https://www.blick.ch/news/schweiz/trotz-revision-der-medizinischen-begutachtung-einseitige-iv-aerzte-koennen-weiter-abkassieren-id16149908.html

Petition vom 02.02.2020

Zur Petition

BAG, Bericht 13.10.2020

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-80668.html

Schwere Verletzung der Menschenrechte

Das Bundesgericht hat nun nach 21 Jahren erfolglosen Kampf bestätigt, dass die Initiantin vollumfänglich gesund sei. Es hat ihr den Antrieb gegeben eine Petititon zu lancieren.


Systematisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte*in
Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte*in
Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte*in

Seit 2006 sind Sie bezüglich der Rechtsungleichheit im Bild. Das Vorgehen der Schweizerischen Unfall und Invalidenversicherung ist teilweise diskriminierend, menschenunwürdig, sexistisch, verhöhnend und sieht offenbar vor, dass behinderte, verunfallte missbrauchte und erkrankte Versicherte, jeglichen Rechten beraubt und als Simulant*in verleumdet werden.

Wir, als Opfer und Versicherte dieser willkürlichen Rechtsprechung, weisen den Gesetzgeber in aller Deutlichkeit darauf hin, dass diese Form einen schweren Verstoss gegen die Menschenrechte darstellt. Zuzüglich offenbart es auch ein systematisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Lassen Sie uns bitte erläutern, weshalb wir zu diesem Schluss kommen.

Die Argumentation, dass physische und psychische Leiden überwindbar sind, ist diskriminierend, menschenunwürdig, verhöhnend und nachweislich unrichtig. So beispielsweise sind Posttraumatische Belastungsstörungen unwiderruflich im Unbewussten gespeichert. Manifestierte Persönlichkeitsstörungen, Suchterkrankungen etc. sind nicht therapierbar. Schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzleiden, Nierenschäden, Leberleiden etc. sind in der Regel nicht überwindbar. Verunfallte legen ihre Leiden und Schädigung nicht einfach wie ein Kleid ab. Auch Geburtsgebrechen etc. insbesondere die daraus resultierten Folgeerkrankungen, sind nicht wie von der Versicherung gefordert überwindbar.

Offensichtlich bedient sich die Invalidenversicherung auch an verschiedenen Abklärungsverfahren. Hierzu sind vier Beispiel aufgeführt. Damit keine Missverständnis aufkommen: es geht nicht um das Ausspielen von Personen die ein Rentenbegehren beantragen und erhalten. Wir beziehen uns im Wesentlichen auf die rechtsungleichen Abklärungsverfahren.

1. Patient Herr X: Seit den 21 Lebensjahren bezieht er als Drogen und Alkoholabhängiger eine volle IV-Rente / EL / Hilflosen Entschädigung. Die Rentenzahlung wird seit 26 Jahren ohne langwierigen Schriftwechsel mit der kantonalen IV-Stelle, geschweige einem Gerichtsverfahren verfügt. Zum Abklärungsverfahren: der Patient geht alle 2 Jahre zu seinem Hausarzt, der in einem Bericht bestätigt, dass die Suchtproblematik sowie auch die 100% Arbeitsunfähigkeit noch vorliegt. Dieser Bericht geht an die kantonale Drogenberatungsstelle, diese zusätzlich ein ausgefülltes Formular dazulegt und wird bei der IV-Stelle eingereicht. Sofern es dem Patient möglich ist den Termin bei der Drogenberatungsstelle wahrzunehmen, muss er nur noch das ausgefüllte Formular unterzeichnen. Sofern nicht, schickt ihm die DB das Formular per Post zu.
2. Patientin Frau X: Aufgrund von Persönlichkeitsstörungen liegt eine psychische Erkrankung vor. Die Rentenzahlung / EL / Hilflosen Entschädigung wird nach stationären Klinikaufenthalten seit 17 Jahren, ohne langwierigen Schriftwechsel mit der kantonalen IV-Stelle, geschweige einem Gerichtsverfahren verfügt. Zum Abklärungsverfahren: die Patientin geht alle 2 Jahre zu ihrem Hausarzt, Psychiaterin, die in einem Bericht bestätigt, dass die 100% Arbeitsunfähigkeit aufgrund der psychischen Leiden noch vorliegt. Diese Berichte werden bei der kantonalen IV-Stelle eingereicht. Es erfolgt einen kurz Besuch bei der Patientin zuhause von einem Sachbearbeiter*in der IV-Stelle. Hierzu sei bemerkt, dass dieses Vorgehen die schützenswerte Privatsphäre verletzt.
3. Patientin Frau X. Aufgrund eines Geburt Gebrechen und den daraus resultierten folge Erkrankungen. Einer unheilbaren Krebserkrankung. Schweren Posttraumatischen Belastung Störungen erfolgte die 100% Arbeitsunfähigkeit. Seit 21 Jahren (!) wird die Versicherte von der kantonalen IV-Stelle und den Gerichten aufgrund von parteiischen Gutachten, in den Akten als gesundgeschrieben. Es würde den Rahmen sprengen hier gesamthaft die Rechtsbeschneidungen aufzulisten.
4. Der Patient*in ist im Laufe des langwierigen Gerichtsverfahrens, aufgrund seiner physischen und psychischen Leiden und Erkrankung oder Suizid – leider verstorben!

Gerne ist der Verein Vergissmeinnicht bereit, Ihnen eine Jahresfrist, zur Umsetzung der Forderungen zu gewähren. Sofern Sie nicht gewillt sind, die Rechtssicherheit in Kraft treten zu lassen, sehen wir uns veranlasst, die Lancierung einer Volksinitiative in Erwägung zu ziehen.
Als Fürsprecherin von Betroffenen bitte ich um Kenntnisnahme.

Mit hochachtungsvollen Grüssen.
Petra Hartmann
Expertin präventiver Opferschutz

Präsidentin Verein Vergissmeinnicht


Update vom 26.09.2020:

  • Unser Schreiben an BR. Berset vom 13.02.2020 wurde nicht beantwortet  
  • Es wird an die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) ein Schreiben erfolgen
  • Der Vorstand ist im Kontakt mit Herr Sandro Brotz bezüglicher der erfoderlichen Debatte in der ARENA

Spreitenbach, 13.02.2020  

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset

Beiliegend sende ich zur Kenntnisnahme die am 02.02.2020 vom Verein Vergissmeinnicht lancierte Petition. Wie Sie daraus entnehmen können beziehen wir uns auf die gravierende Rechtsungleichheit und Willkür bei der Schweizersozialversicherung.  

Sachverhalt

  1. Am 15. Dezember 2009 wurde der Chefarzt, Dr. X. vom Bundesgericht wegen Manipulation eines Gutachtens verurteilt
  2. Im April 2012 musste sich der ehemalige Chefarzt, Dr. X. vor Gericht zu denselben Vorwürfen verantworten
  3. Aus der abgeschriebenen Interpellation 13733 vom 18.03.2013 geht aus der Stellungnahme des Bundesrates hervor, dass es bei der IV keine Gutachter gäbe die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind  
  4. Wie unter den Website vom Institut X. und X. hervorgeht sind beide Gutachter im Auftrag der IV-SUVA tätig

Hiermit bitten wir Sie um Stellungnahme bezüglich den folgenden Fragen.

  1. Der verurteilte Chefarzt X. leitet nach wie vor das Institut. Weshalb erfolgten nach der Verurteilung nicht die erforderliche Suspendierung, sowie auch die Entziehung der Zulassung?
  2. Ist im Departement vom BAG, dass Bewusstsein im Sinne der Wiedergutmachungspflicht vorhanden, dass die sämtlichen von Dr. X. erstellten Gutachten, rückwirkend neu geprüft werden müssen?
  3. Nach der Gerichtsverhandlung im 2012 wechselte der Gutachter Dr. X. vom Institut X zum X. Hierzu drängt sich somit die Frage auf, ob noch andere Gutachter*in die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, im Auftrag des IV-SUVA tätig sind?
  4. Am 11.04.2013 an einem Gedenkanlass in Bern haben hunderte von ehemaligen Verdingkindern und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zusammen mit Behörden- und Kirchenvertretern, Vertretern des Bauernverbands und von Sozialfürsorgeeinrichtungen an ein dunkles Kapitel der Schweizer Geschichte erinnert. Bundesrätin Simonetta Sommaruga entschuldigte sich im Namen des Bundesrats für das grosse Leid, das den Opfern dieser Zwangsmassnahmen angetan wurde. Sommaruga bezeichnete den Gedenkanlass als Anfangspunkt einer umfassenden Aufarbeitung dieses schwierigen Kapitels der Schweizer Geschichte.
  5. (Quelle. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-48480.html ). Wie ist es möglich, dass sich der Bundesrat bei den Opfern entschuldigt, während gleichzeitig die IV-SUVA, das unwiderrufliche Leid der Zeitzeugen, teilweise in keiner Weise würdigt? So beispielsweise geht aus einem vorliegenden Gutachten von Dr. X. verfasst hervor, dass die Schilderungen eines Opfers zur Verdingung nicht wahrheitsgetreu und von Übertreibungen geprägt sind. Die körperliche Behinderung würde „zur Schau getragen“ werden. Das ehemalige Verdingkind wurde von dem Psychiater*in genötigt, den erduldeten sexuellen Missbrauch im Detail zu schildern. Es erfolgten respektlose und intime Fragen: mussten sie die (Täter) auch oral befriedigen? Geht da noch was oder sind sie frigide? Wie kann ich mir den angeblichen Missbrauch im Detail vorstellen? Wie oft soll das gewesen sein? Warum sind sie nicht bereit meine Fragen zu beantworten? Haben sie Anzeige erstattet und können sie zum Beweis eine Verurteilung vorlegen? Diese sexistischen Gespräche dauerten jeweils lediglich rund 30 Minuten. Das schwer traumatisierte Opfer erduldete eine vermeidbare Re-traumatisierung. Die körperlichen Gebrechen und Leiden wurden bagatellisiert und als „überwindbar“ bezeichnet. Aufgrund des willkürlichen Gutachtens wurde das Rentenbegehren abgewiesen.
  6. Dem Verein VGMN liegt ein erstelltes Gutachten von Dr. X. vor, das gravierende Mängel aufweist. So wurde aus dem Vorgutachten kopiert. Sowie auch vorgegeben Textbausteine eingefügt. Der betroffenen Person wurden Aussagen zu gedichtet, die sie nie gesagt hat. Ohne jeglichen Nachweis wurde behauptet, dass sich der Gesundheitszustand „verbessert“ habe. Die bebilderten (MRI) und Arztberichte belegen eindrücklich, dass sich der Gesundheitszustand nachweislich verschlechtert hat. Das kantonale Gericht verfügte die Aufhebung des Rentenbezugs. Das Bundesgericht ist inhaltlich nicht auf die Beschwerde eingetreten, somit wurden die Beschwerde nicht behandelt und geprüft. Das macht eine Anfechtung in Strassburg unmöglich, da inhaltlich nicht am Urteil des Bundesgerichts angeknüpft werden kann. Inwiefern lässt es sich mit der zu gewährleistenden Rechtsstaatlichkeit vereinbaren, dass die Versicherten jeglichen Rechtsweg beraubt werden?
  7. Nicht unerwähnt möchte ich folgendes lassen. Aus einem von Dr. X. verfassten Gutachten wurde der sich aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen ergebende Invaliditätsgrad nicht wie vorgeschrieben addiert, sondern gemischt und gekürzt (72% auf 26%). Auch in diesem Fall kam das kantonale Gericht zum Schluss, es sei aufgrund dessen keine Rente zu verfügen. Die kantonale IV-Stelle beauftragte drei Mal das ABI bezüglich der Begutachtung. Die Erklärung bei der Vergabe der Aufträge käme das Zufallsprinzip zum Zuge, ist in diesem Fall in aller Deutlichkeit widerlegt.

Als Fürsprecherin von Betroffenen bitte ich um Kenntnisnahme.

Mit hochachtungsvollen Grüssen.

Petra Hartmann

Expertin präventiver Opferschutz

Präsidentin Verein Vergissmeinnicht

Verein Vergissmeinnicht,  Petra Hartmann, Postfach, 8957 Spreitenbach

www.vergiss-meinnicht.org


13.3733 Interpellation  /  18.03.2013

Ärzte, die mit dem Gesetz in Konflikt standen, arbeiten für die IV

Begründung

Bei der SPO Patientenschutz melden sich unzufriedene Patientinnen und Patienten, die bei einer medizinischen Abklärungsstelle (Medas) schlecht behandelt wurden oder mit dem Inhalt des Gutachtens unzufrieden sind. Im Jahr 2012 wurden innerhalb von sechs Monaten 2280 IV-Gutachten in Auftrag gegeben. Das Bundesgericht bearbeitete im Jahr 2012 900 IV-Klagen.

Seit März 2012 ist Artikel 72bis IVV in Kraft. Zur Qualitätssicherung wurde ein Ausschuss zur Erarbeitung von Qualitätsleitlinien ins Leben gerufen.

Bei gewissen Medas-Stellen arbeiten Ärzte, die mit dem Gesetz in Konflikt standen und trotzdem mit der IV unter Vertrag stehen. Laut «Tages-Anzeiger» musste sich ein Gutachter im April 2012 vom Bezirksgericht Zürich sagen lassen, er habe «ärztliche und gutachterliche Sorgfaltspflichten verletzt». Ein Gutachter wurde am 15. Dezember 2009 wegen Manipulation mindestens eines Gutachtens vom Bundesgericht schuldig gesprochen.

Medas-Ärzte besitzen gegebenenfalls einen Facharzttitel für ein Spezialgebiet, über das sie auch Gutachten schreiben können. Die meisten Patienten leiden an Multimorbidität, und so kann ein Medas-Arzt alleine kein Gutachten verfassen. Es müssen zusätzliche Gutachter beigezogen werden. Die Honorare für die Gutachten sind grosszügig berechnet, und es fällt auf, dass oft entsprechende Fachärzte aus der Privat-Praxis/Privat-Klinik zugezogen werden. Das stärkt das Misstrauen der Betroffenen gegenüber der Unabhängigkeit der Gutachter, weil das Sprichwort gilt: «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.»

3. Wie ist es möglich, dass Gutachter, die mit dem Gesetz in Konflikt kamen, weiterhin für die IV arbeiten können?

Stellungnahme des Bundesrates 06.12.2013 

3. Für die IV arbeiten keine Gutachter, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und bei denen sich daraus ein Problem hinsichtlich ihrer Unparteilichkeit ergeben hätte. Sofern eine für die Gutachtertätigkeit relevante Verurteilung vorliegt, erfüllt eine Gutachterin oder ein Gutachter die Zulassungsbedingungen nicht mehr. In solchen Fällen verlangt das BSV von der zuständigen Gutachterstelle die sofortige Suspendierung von der Gutachtertätigkeit für die IV, was bisher noch nie geschah. Da den medizinischen Gutachten im Sozialversicherungsrecht eine erhebliche Bedeutung zukommt, ist an die Unparteilichkeit der begutachtenden Ärzte ein strenger Massstab anzulegen. Ein Sachverständiger gilt jedoch nicht schon deshalb als voreingenommen, wenn gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird. Es gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung, welcher im zitierten Fall auch vom Bundesgericht bestätigt worden ist.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20133733


Gutachter ändert Befund ab

Der Leiter des grössten Instituts, das für die IV Patienten beurteilt, änderte nachweislich Gutachten ab. Doch er erhält weiter IV-Aufträge.

Von Christoph Schilling
Veröffentlicht am 28.09.2010

Das Ärztliche Begutachtungsinstitut ABI GmbH in Basel ist nicht irgend­eine Hinterhofklitsche. Jährlich erstellt die Firma 500 bis 600 Gut­achten, vor allem für die IV, und setzt damit bis fünf Millionen Franken um. Die ABI-Gutachten entscheiden, ob jemand eine IV-Rente erhält und wie viel. Die Gutachter sollten also, Richtern gleich, moralisch über jeden Zweifel erhaben sein.

Nun kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass ABI-Leiter S. L. eigenmächtig ein Gutachten abgeändert hat. Entsprechende Vorwürfe waren 2006 publik geworden. L. hatte die für den Patienten günstigere Einschät­zung eines externen Spezialisten im Schluss­gut­achten einfach unterschlagen. Das ABI be­auf­tragt externe Fachleute, die Patienten zu unter­suchen. Diese schreiben Unt­er­gutach­ten, die vom ABI zum Gesamtgutachten zusammengefügt werden.

Wohl mehr als ein Ausrutscher

Die Richter schreiben, es seien längere Passagen entfernt wor­den, «insbesondere die beiden Abschnitte zur Frage der Ar­beits­fähigkeit». Dieses ­Streichen von Teilgutachten, ohne es den Spezialisten mitzuteilen, scheint kein Einzelfall zu sein, denn die Richter erwähnen auch, dass dies «eine offenbar seit 2003 bestehende Praxis» war, die selbst von ABI-Ärzten kritisiert wurde.

In einem zweiten Fall aus der gleichen Zeit übte das Verwaltungsgericht St. Gallen 2008 Kritik an dieser Praxis: «Ganz entschieden muss missbilligt werden, wenn eigen­mächtig an Arbeitsfähigkeits­schätzungen von Teilgutachten herumkorrigiert wird», schreibt das Gericht. Das ABI-Gutachten sei «mangelhaft», der Begutachtungsablauf «grob fehlerhaft».

https://cdn.beobachter.ch/sites/default/files/styles/3x2_280/public/iv_rentner_mit_gutachtern.jpg

IV-Rentner

«Sie machten mich zum Scheininvaliden»

https://cdn.beobachter.ch/sites/default/files/styles/3x2_280/public/psychiatrischer_iv-gutachter.jpg


Keine Transparenz bei IV-Gutachtern

Was hat die IV zu verbergen?


IV-Assistenzbeitrag

Wenns nur am Geld scheitert


Doch nach wie vor erhält das ABI Aufträge von der IV. Der Basler Geschädigtenanwalt Markus Schmid, der die Un­gereimtheiten publik gemacht hat, kritisiert: «Es kann doch nicht sein, dass jemand für die IV tätig ist, der eigenmächtig Gutachten abgeändert hat.»

«ABI hat Praxis geändert»

ABI-Chef S. L., der den Vorwurf bisher immer bestritten hat, wollte gegenüber dem Beobach­ter keine Stellung nehmen. Und für die IV ist die Sache erledigt. Kurz nachdem die Vorwürfe bekanntgeworden sind, habe das zuständige Bun­des­amt beim ABI interveniert: «Das ABI hat daraufhin seine Praxis umgehend geändert», teilt das Departement des Innern mit.

* Name der Redaktion bekannt

https://www.beobachter.ch/geld/ahviv/invalidenversicherung-gutachter-andert-befund-ab


Gutachten werden vergoldet

In der Folge zeigte Schlittler auf, welches System dahintersteckt: dass die IV nämlich drei Viertel aller Gutachten von sehr wenigen Gutachtern erstellen lässt. Zum Zuge kommen jene, die Rentengesuche häufig ablehnen. Dafür werden sie von der IV fürstlich entschädigt – während die Betroffenen weiter leiden, keine Arbeit finden und in der Sozialhilfe landen.

Schlittlers Recherchen bewegen etwas: Im Parlament wurden in der Folge zahlreiche Vorstösse eingereicht, die den Fehlentwicklungen im Gutachterwesen einen Riegel schieben wollten. Auch Sozialminister Alain Berset (48) reagierte: Er gab eine Untersuchung in Auftrag, die das IV-System analysieren soll. Die Ergebnisse sollen demnächst veröffentlicht werden.

https://www.blick.ch/politik/fuer-serie-ueber-invalidenversicherung-sonntagsblick-reporter-gewinnt-zuercher-journalistenpreis-id16083024.html


Zur Petition

KASSENSTURZ: Ärzte-Gutachten: IV spart auf Kosten der Patient

SF: Manipulierte Ärzte – Gutachten: verkaufte Patienten, 19.09.2006

BEOBACHTER: Gutachter ändert Befund ab, 28.09.2010

Ärzte, die mit dem Gesetz in Konflikt standen, arbeiten für die IV, 18.09.2013

BLICK: Anwälte kritisieren einseitige Gutachter: Zwei Prozent zu gesund für die IV, 11.08.2019

BLICK: Das grosse Geschäft mit der Invalidenversicherung: Zwei St. Galler Ärzte kassierten für IV-Gutachten je 1,8 Millionen, 01.09.2019

BLICK: Editorial von SonntagsBlick-Chefredaktor Gieri Cavelty: Das sind die wahren IV-Betrüger, 17.11.2019

BLICK: Ihre Gutachten sind gefürchtet: IV fliegt deutsche Ärzte ein, 17.11.2019

BLICK: Die IV und ihr Handicap: Ein invalides System, 24.11.2019

BLICK: Gutachter werden vergoldet: Dank IV: Ärzte scheffeln Millionen, 24.11.2019

BLICK: Gesundheitsminister reagiert nach zahlreichen Enthüllungen von IV-Missständen: Alain Bersets Kehrtwende, 22.12.2019

BLICK: Neue Meldestelle:IV-Opfer können sich gegen Behördenwillkür wehren, 23.12.2019

BLICK: Parlament greift nach Skandal-Gutachten durch: Schluss mit Pfusch-Ärzten bei IV, 23.12.2019

Vom Psychiater als Hexe beschimpft, 2.10.2020

IV – Meldestelle prangert Missstände an, 4.10.2020

Meldestelle, 3.10.2020