Update: Offener Brief 21.05.2021
Meine Lieben
Wie mir zugetragen wurde, seid Ihr noch immer, an den selbstzugefügten Wunden am lecken. So wird wieder mal arg, gegen die ach so phöse Frau Expertin gehetzt. Es werden wie gehabt Unwahrheiten verbreitet, deren Richtigstellung sich aufdrängt.
Verbleibe mit herzlichen Grüssen
Petra Hartmann
Präsidentin Verein VGMN
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1. In der Tat, ich habe damals mehr oder weniger im Alleingang dafür gesorgt, dass der Verein VSIS aufgelöst wird. Kann mich noch heute gut daran erinnern, als mir doch der liebe Herr S. höchstpersönlich dafür gratulierte. https://presserat.ch/complaints/unterschlagung-wichtiger-informationen-respektierung-der-menschenwrde-namensnennung/
2. Nach der Auflösung des Vereins VSIS, war ich rund 2 Jahre mit dem Rechtsdienst der JVA Pöschwies im schriftlichen Kontakt. So musste geklärt werden, was mit den schützenswerten Daten (Erhebungsformulare etc.) geschieht, die der Verwahrte Beat M. in seiner Funktion als Sekretär, in seiner Zelle noch lagerte.
3. Die ehemalige Präsidentin vom Verein VSIS überreichte die Vereinsakten als Schenkung an das Sozialarchiv Zürich. Der gesamte Aktenbestand war für die Öffentlichkeit zugänglich! Um den Datenschutz einzuhalten, vereinbarte ich damals mit der Leitung vom Sozialarchiv, dass eine Sperrung für 25 Jahre verfügt wird. https://www.findmittel.ch/archive/archNeu/Ar478.html
4. Nun ging es aber mächtig ab, mit der gezielten Kampagne gegen mich. Ein führendes Mitglied aus der Schweizer – Pädo Szene an vorderster Front. http://www.tinjo.ch/mobbing-wegen-zusammenarbeit-mit-beat-meier–.php
5. Nach über einem Jahrzehnt, hat sich der einschlägig bekannte Verein, des verwahrten Beat M. aufgelöst. https://verwahrung.ch/
6. Die Facebook Gruppe vom aufgelösten Verein verwahrung.ch lautet https://de-de.facebook.com/fair.wahrt
7. Der Verwahrte Beat M. https://www.focus.de/politik/deutschland/paedophile-firma-der-perversen_aid_162740.html lebt inzwischen in der Abteilung http://www.paulus-akademie.ch/upload/20120927183116.pdf Das Bundesgericht hat im Auftrag des präventiven Opferschutzes, die weitere Verwahrung verfügt. https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/z%C3%BCrich/risiko-zu-gross-bekennender-p%C3%A4dophiler-bleibt-verwahrt/ar-BB1gdjVE
Update: 25.03.2021
Offener Brief an die Zuger – Justiz
Sehr geehrter Herr Oberrichter St. Scherrer
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Markus Kurt
Geehrte Damen und Herren der Zugerjustiz
Eigentlich wollte ich Ihnen zu Ostern ein hübsch dekoriertes Osternest senden. Es ist mir ein Anliegen, Ihnen vor Augen zu führen, wie es sich für die Kläger*in anfühlt, wenn man in einem Rechtsstaat von befangenen Justizbehörden, so richtig verarscht und abgezockt wird. So wären im Körblein die ungeniessbaren Kinderüberraschungseier gelegen. Deren wesentlichen Inhalt auch bei Kinder, ja offenbar nur das Spielzeug ist. Sowie natürlich auch die gefüllten Nugat – Eier, deren zuckersüssen Masse, aber so mächtig die Zahn – Teufelchen hervorruft.
Ernsthaft: gerne teile ich Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft von Chur im Dezember 2020, gegen einen Administrator der inzwischen polizeibekannten Gruppe „Leckerbissen aus Blocheristan“ https://twitter.com/leckerbisse?lang=de einen Strafbefehl wegen übler Nachrede, gegen mich verfügte. Da keine Beschwerde erhoben wurde, ist der Strafbefehl inzwischen rechtskräftig.
Zitat: Der Beschuldigte schrieb am …. auf Facebook als Post zu einem Beitrag von Petra Hartmann „Frau Expertin Opferschutz. Bitte seien Sie Ruhig. Sie haben keine Ahnung von Opfer sein. Sie sind nur, für Sie verständlich ausgedrückt, gaaaaaanz weit rechts. Dieser Post wurde von anderen Besuchern gelesen. Indem der Beschuldigte schrieb, dass Petra Hartmann ganz weit rechts sei, suggerierte er, dass Petra Hartmann rechtsextrem sei. Dadurch griff der Beschuldigte Petra Hartmann in ihrer Ehre an. Petra Hartmann stellte deswegen Strafantrag.
Aus Ihrem Urteil vom März 2019, des Obergerichts Zug geht in aller Deutlichkeit hervor, dass Sie in keiner Weise bereit waren, die üble Nachrede gegen mich, zu ahnden.
Zitat: Die Beschwerdeführerin macht in diesem Zusammenhang geltend, mit dem Post vom 18. Juli 2018 gelte sie bei der Leserschaft als Person, die ausserhalb der demokratischen Grundordnung resp. der gesellschaftlichen Akzeptanz stehe und sich, wie die Nazis resp. die Faschisten, statt demokratischer Mittel der Hetze bediene. Diese Auffassung überzeugt nicht. Aus der Formulierung, dass die Beschwerdeführerin „weit am rechten Rand gegen Frauen hetzt“ und damit weibliche Opfer zu Täterinnen mache, schliesst der unbefangene, durchschnittliche Dritte nicht darauf, die Beschwerdeführerin habe Sympathien zum Faschismus und bediene entsprechende Methoden. Die Wendung „weit am rechten Rand gegen Frauen hetzt“ kann nicht mit einer rechtsradikalen oder faschistische Haltung oder Neigung gleichgesetzt werden und das Wort „hetzt“ wird als übertriebene Formulierung für ungerechtfertigte Angriffe gegen Frauen wahrgenommen. Die Staatsanwaltschaft hielt in der Einstellungsverfügung fest, die Aussage der Beschuldigten in den beiden Post – bezögen sich auf die berufliche Ehre der Beschwerdeführerin. Sinngemäss spreche die Beschuldigte der Privatklägerin die Fähigkeit ab, eine Opferschützerin zu sein, resp. werfe ihr vor, sich lediglich als Opferschützerin auszugeben, ohne in Tat und Wahrheit eine solche zu sein. Die Beschwerdeführerin sei – so die Beschuldigte – eher eine „Täterschützerin“. Damit ziehe die Beschuldigte die berufliche Qualifikation der Beschwerdeführerin in Zweifel, so dass lediglich die berufliche Ehre der Beschwerdeführerin verletzt worden sei. Was nun die Aussage angehe, dass die Beschwerdeführerin „weit am rechten Rand gegen Frauen hetzt“ so sei diese Aussage zwar grenzwertig, jedoch noch nicht ehrverletzend.
Fazit: Nicht wir unzähligen Kläger*in deren Recht abgesprochen wurde, stehen in der Verantwortung und Pflicht! Sondern Sie selbst- sowie auch die restlich Involvierten der Zuger – Justiz. Irgendwann werden auch Sie, die erforderliche Rechenschaft ablegen müssen, weshalb über sage und schreibe 30 (!) Anzeigen, gegen eine Person eingestellt etc. wurden. Es wird ausserordentlich spannend sein zu erfahren, wie viel Kohle die Zugerjustiz bei dieser offenbaren Abzocke, insgesamt eingenommen hat. Beim Tagi sollen es ja bereits schon an die CHF 100 000.- sein. Interessant wird es auch dann bei dem Urteil vom Bundesgericht werden, wenn Sie sich offenbaren müssen, wie es zu den angeblich hellseherischen Kräften gekommen ist. So verbietet ein befangener Richter ein Manuskript, deren Text ihm gar nicht bekannt ist. In der Tat: dass ist an rechtswidriger Satire und Absurdität, kaum mehr noch zu toppen.
Freundliche Grüsse
Petra Hartmann
Präsidentin Verein VGMN
Artikel von Hannes Währer zum Verdingkinderwesen, Limmat-Zeitung, 11. August 2005
http://www.verdingkinder-suchen-ihre-spur.ch/artikellimmatzeitung11august05.html
Weiter zitiert «Blick» ein Gründungsmitglied des Vereins sowie ein ehemaliges Vorstandsmitglied, die einen Missbrauch der Vereinigung als Plattform für X. und einen möglichen Datenmissbrauch befürchteten
Nr. 39/2017
Wahrheitspflicht / Unterschlagen wichtiger Informationen / Privatsphäre / Opferschutz / Menschenwürde
https://presserat.ch/complaints/39_2017/
Auf die Forderung, das Institut müsse die bezahlten tausend Franken zurückfordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit angesichts des mit Steuergeldern finanzierten, wohl unrechtmässigen, sicher aber weitgehend nutzlosen Datenverkaufs – ging das Institut nicht ein. Hartmann hakte daraufhin beim Nationalfonds nach. Deren Leiterin Direktionsstab/Recht antwortete wie folgt:
«Die erforderlichen Massnahmen mit Bezug zu den Daten von netzcourage.ch hat der SNF getroffen. Diese Daten dürfen nicht verwendet werden. Die Forschenden wurden deshalb angewiesen, die bei netzcourage.ch bezogenen Daten vollständig zu löschen, auch in den Fällen, wo Betroffene ihre Einwilligung zum Interview gegeben haben. Gemäss unserer rechtlichen Beurteilung hätte netzcourage.ch die Daten ohne Einwilligung gar nicht liefern dürfen. Insofern ist eine Datenrechtsverletzung von netzcourage.ch zu verantworten. Die Verwendung der Daten durch die Forschenden akzeptiert der SNF bei dieser Ausgangslage nicht, weshalb er jede weitere Verwendung abgebrochen hat.»
Darf NetzCourage das Geld behalten?
Muss nun aber Spiess-Hegglin die tausend Franken, welche ihr Verein vom Staat für die wohl illegale Datenlieferung erhielt, zurückzahlen? Die verklausulierte Antwort des Nationalfonds: «Das an netzcourage.ch gezahlte Honorar darf dem Projektbudget nicht belastet werden. Die finanzielle Prüfung der Abrechnungen durch den SNF stellt sicher, dass dieser Betrag nicht aus Mitteln des SNF finanziert wird. Den Forschenden wurde die Anrechnung an das Projektbudget explizit untersagt.»
https://schweizerzeit.ch/jolanda-liefert-fuer-tausend-franken-die-daten/
Sexual-Straftäter Peter Vogt will mit Exit sterben – missbrauchte Petra Hartmann hat kein Verständnis
«Wir Opfer leiden auch ein Leben lang!»
Petra Hartmann (49), Expertin präventiver Opferschutz, ist seit Jahrzehnten in der Opferhilfe tätig. Vor kurzem gründete sie den Verein Vergissmeinnicht für Betroffene von Gewalt, insbesondere sexueller. Hartmann hat neun Loverboy-Opfer selbst betreut. Darunter auch Sara. Mit dem Einverständnis der Opfer schildert Hartmann dem BLICK zwei dieser Schicksale.